Notruf 118

Die Feuerwehren sind jederzeit über die Notrufnummer 118 alarmierbar und innert Minuten einsatzbereit.
Die geltenden Richtlinien schreiben vor, dass die Feuerwehren im dicht besiedelten Gebiet zehn Minuten nach Alarmauslösung
mit mindestens zehn Einsatzkräften und den erforderlichen Geräten auf dem Schadenplatz einzutreffen haben.
In ländlichen Gebieten beträgt die vorgeschriebene Ausrück- und Anmarschzeit fünfzehn Minuten.
Die Feuerwehren verfügen über moderne Alarmsysteme, die von regionalen oder kantonalen Einsatzzentralen gesteuert werden.
Ein Alarm erreicht die Angehörigen der Feuerwehr über Telefon, Funkrufempfänger, Pager oder Handy.
Wie tätige ich einen Notruf? ist die Einsatzleitzentrale auf möglichst genaue Angaben angewiesen: |
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Die untenstehenden Merksätze geben Auskunft über das richtige Verhalten im Brandfall.
Die Merksätze gibt es als Plakat in der Grösse von A4.
Das Plakat "Es brennt - was tun?" kann gut sichtbar für die Bewohner Ihrer Liegenschaft aufgehängt werden, z.B.
>> am Anschlagbrett
>> im Treppenhaus/im Eingangsbereich
Mietern und Hauseigentümern empfehlen wir, das Merkblatt wie folgt zu platzieren:
>> neben dem Telefon
>> an der Innenseite des Putzkastens
Der AFV Flyer "Es brennt, was tun" kann GRATIS beim AFV bezogen und an die Bevölkerung weitergegeben werden.